Häuser Zwangsversteigerung Der Anfang vom Ende
Eine Zwangsversteigerung ist ein staatliches Machtmittel um den Gläubigern eine Geldforderung in ein unbewegliches Vermögen zurück zu erstatten. Durch so eine Vollstreckung soll der Anspruch von einem Gläubiger erstmal zu frieden gestellt werden.
Bei dem unbeweglichen Vermögen handelt es sich um Grundstücke und auf diesen Gründstücken errichteten Aufbauten, Wohnungseigentum, Teileigentum und die Rechte auf das Erbbaurecht.
So eine Häuser Zwangsversteigerung kann auf einen Antrag erfolgen. Der Antrag kann gestellt werden, wenn sich die Schulden in einer Grundschuld oder in der Hypothek an gesammelt haben. So eine Geldforderung kann aber auch aus einem persönlichen Zahlungsanspruch entstehen. Wenn man die vorhandenen Grundbuchbelastungen begleichen will, ist es am wirtschaftlichsten, wenn dann eine Versteigerung aus einer Grundschuld oder Hypothek vorgenommen wird.
Es gibt dann noch eine andre Form der Zwangsversteigerung, nämlich die Teilungsversteigerung. Diese Teilungsversteigerung wird zur Aufhebung aus der Gemeinschaft vorgenommen.
Ein Amtsgericht ist für eine Zwangsvollstreckung zuständig, durch aus kann diese Zuständigkeit auch auf mehrere Amtsgerichte für einen Bezirk aufgeteilt werden.
Bei einer Zwangsversteigerung wird dann der Funktionell eingesetzt, dass ist ein Rechtspfleger. Dieser Rechtspfleger ist dann zuständig um die gestellten Anträge zu den Protokollen von den jeweiligen Geschäftsstellen zu bearbeiten. Von dem Urkundsbeamten werden dann diese Protokolle in der Geschäftsstelle aufgenommen.
Bei einer Zwangsversteigerung, hat der Schuldner auch einen Schutz vor der Zwangsversteigerung.
Bei diesem Schutz muss der Antrag auf eine Zwangsversteigerung innerhalb von zwei Wochen, ab die Zustellung dem Anordnungsbeschluss oder dem Beitrittsbeschlusses, zugestellt werden.
Bei einem Antrag auf eine Zwangsversteigerung hat dann nur eine Aussicht auf Erfolg, wenn man denn Schuldner nachweisen kann, ob er die Forderung des Gläubigers innerhalb von sechs Monaten bezahlen kann. Wenn der Schuldner in dieser Zeit die Forderung zurückzahlen kann, wird die Zwangsversteigerung für diese sechs Monate eingestellt.
Jede Einstellung kann von dem zuständigen Gericht mit Auflagen behangen werden. Die Auflagen können von einer angemessenen Ratenzahlung abhängig gemacht werden.